Tipps

Anmietungsversuche verhindern

Um Anmietungsversuche von Rechtsextremist/innen im Vorfeld verhindern zu können, müssen sie zunächst einmal als solche erkannt werden. Die Zeiten, in denen Bomberjacke, Glatze und Springerstiefel eindeutige Erkennungsmerkmale von Rechtsextremist/innen waren, sind längst vorbei. „Neonazis in Nadelstreifen“ gibt es ebenso wie solche, die sich mit ihrem Auftreten an subkulturellen und alternativen Jugendszenen orientieren oder einfach ganz normal aussehen.

In vielen Fällen mieten Neonazis die Räumlichkeiten unter falschen Angaben an. Meistens wird auch nicht gesagt, dass es sich um eine politische oder um eine Parteiveranstaltung handelt. In der Vergangenheit wurde oftmals angegeben, es handle sich um ein Treffen eines Sportvereins oder um die Tagung einer geschichtlich interessierten Gruppe und ähnliches.

Eine weitere Strategie ist es, Räumlichkeiten für eine private Geburtstagsfeier oder für ein privates Treffen zu mieten. Dahinter können sich dann NPD-Schulungen, kommerzielle Rechtsrock-Konzerte oder ein Abend mit rechten Liedermachern verbergen. Ihre MieterInnen treten meist seriös auf. Erwarten Sie keine Glatzen in Bomberjacke und Springerstiefel. Nazis sind nicht immer an Outfit und Auftreten erkennbar!
Denken Sie immer daran: Sie sind nicht verpflichtet an Rechtsextremist/innen zu vermieten und haben bei der Festlegung vertraglicher Regelungen einen großen Handlungsspielraum! Im privatrechtlichen Bereich bestehen Möglichkeiten rechtsextreme, rassistische und antisemitische Äußerungen auch unterhalb der Grenze von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vertraglich auszuschließen.

Worauf sollten Sie achten?

(1) Aufmerksam sein – Fragen Sie lieber einmal zu viel als zu wenig nach:

  • Um was für einen Verein handelt es sich?
  • Woher kommt die Gruppe?
  • Wie viele Teilnehmer/innen werden erwartet?
  • Wer ist der Mieter/die Mieterin?

Lassen sie sich ruhig den Ausweis zeigen, wenn ihnen etwas seltsam vorkommt.
(2) Vertrag abschließen

Schließen Sie Treffen von extrem rechten Gruppen in Ihrer Gaststätte durch einen entsprechenden Nutzungsvertrag aus. Viele rechte MieterInnen dürfte das abschrecken. Wenn Räumlichkeiten unter falschen Angaben gemietet wurden, ist jeder Mietvertrag hinfällig.
(3) Die Polizei rufen

Wenn Sie Rechtsextreme in Ihrer Gaststätte haben, können Sie die Polizei zur Hilfe rufen, um die Gruppe entfernen zu lassen. Setzen Sie ihren Willen auch bei der Polizei durch.
Oftmals rät die Polizei dazu, eine Veranstaltung einfach weiterlaufen zu lassen, da dies für sie „aus ordnungstechnischen Gründen“ besser zu handhaben sei. Lassen Sie sich darauf nicht ein. Fordern Sie von der Polizei, die Neonazis aus ihrer Gaststätte zu holen. Sie haben das Hausrecht und mit einer Gruppe Neonazis wird die Polizei mühelos fertig.